Gebührentabelle
gültig ab 01.08.2023

für die Betreuung in der Kernzeit 8:00 -13:00 Uhr in der Krippengruppe "Minispatzen"
Sonderöffnungszeiten "Minispatzen" pauschal buchbar für 15,-€ / 1/2 Stunde / Monat
Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder
Eltern in Niedersachsen müssen ab dem 1. August 2018 keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlen. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. Juni 2018 durch eine Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) beschlossen.
Mit der Novellierung des KiTaG fallen für die Betreuung von Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung künftig keine Elternbeiträge mehr an, wenn das Kind in einer Tageseinrichtung betreut wird, für die das Land Finanzhilfe nach dem KiTaG leistet. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienste.
Verpflegungskosten
durchgängiger Monatsbeitrag Frühstück 14,-€
durchgängiger Monatsbeitrag Mittagessen 30,-€
durchgängiger Monatsbeitrag Getränke: "wilde Spatzen" und "Minispatzen" 3,-€
"Spatzen" 1,-€
Transportkosten „Waldkindergarten“
durchgängige Transportkosten in Höhe von 45,-€ / Monat
Einzelfahrt optional buchbar für 3 € / Fahrt
